Fahrerlaubnisverordnung

Verkehrsmedizinische Untersuchung

Die nachfolgenden Informationen beziehen sich auf Bestimmungen im Zusammenhang mit Fahrerlaubnissen und gelten für Antragsteller*innen und Inhaber*innen verschiedener Führerscheinklassen. Es sind ärztliche Untersuchungen und medizinische Tests erforderlich, die die körperliche und psychomentale Leistungsfähigkeit betreffen. Diese Anforderungen sind in der Fahrerlaubnisverordnung (FEV) festgelegt, insbesondere seit dem 01.01.1999.

Verkehrsmedizinische Untersuchungen

Fahrerlaubnisverordnung (FEV)

Mindeststandards für die gesundheitliche Eignung von Fahrerlaubnisinhabern

Die FEV legt detaillierte Mindestanforderungen an die gesundheitliche Eignung von Fahrerlaubnisbewerbern und -inhabern fest. Ziel ist es, durch regelmäßige ärztliche Untersuchungen Krankheiten zu identifizieren, die die sichere Fahrzeugbeherrschung beeinträchtigen könnten.

Zusätzliche Anforderungen für Fahrgastbeförderer

Es gibt auch spezifische Regelungen für die Befristung von Fahrerlaubnissen in verschiedenen Klassen. Busfahrer*innen und andere Fahrgastbefördernde müssen zusätzliche Anforderungen erfüllen, einschließlich Konzentrations- und Reaktionstests. Diese ärztlichen Untersuchungen müssen gemäß Anlage 6 Nr. 2.1 FEV von einer Fachärztin für Arbeitsmedizin und einem Facharzt für Arbeitsmedizin oder einer Ärztin/einem Arzt mit der Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin durchgeführt werden.

Spezifische Untersuchungen für bestimmte Führerscheinklassen

Taxi- und Busfahrer der Führerscheinklassen D und DE müssen alle fünf Jahre spezifische Untersuchungen durchführen lassen, einschließlich Anamnese, ärztlicher Befundung, Sehvermögensprüfung und Konzentrations- und Reaktionstest. Ähnliche Anforderungen gelten für LKW-Fahrer der Klassen C und CE, zusätzlich zur Gesichtsfeldprüfung.

Bei Hinweisen auf schwerwiegende Erkrankungen, die in den Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahrereignung aufgeführt sind, ist eine weiterführende fachärztliche Untersuchung erforderlich.

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