Eine arbeitsmedizinische Untersuchung ist eine ärztliche Untersuchung, die im Zusammenhang mit der Berufstätigkeit durchgeführt wird. Diese Untersuchungen dienen dazu, die gesundheitliche Eignung von Mitarbeitern für bestimmte Arbeitsbedingungen zu beurteilen und potenzielle berufsbedingte Gesundheitsrisiken zu identifizieren.
Es gibt zwei Hauptarten von arbeitsmedizinischen Untersuchungen: die Vorsorge und die Eignungsuntersuchung.
1. Vorsorge:
Ziel: Die Vorsorge hat vorrangig einen präventiven Charakter. Sie soll dazu dienen, Gesundheitsgefährdungen am Arbeitsplatz frühzeitig zu erkennen und vorbeugende Maßnahmen einzuleiten.
Regelmäßigkeit: In Deutschland sind Vorsorgen nach ArbMedVV (Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge) in regelmäßigen Intervallen vorgesehen, abhängig von der Art der Tätigkeit und den damit verbundenen Risiken.
Beispiele: Tätigkeiten mit Lärmexposition (ehemalige G20 Untersuchung) oder Tätigkeiten an Bildschirmgeräten (ehemalige G37 Untersuchung)
2. Eignungsuntersuchung:
Ziel: Die Eignungsuntersuchung beurteilt die individuelle Eignung eines Mitarbeiters für eine bestimmte Tätigkeit oder Position. Sie kommt häufig bei Neueinstellungen oder bei Veränderungen im Tätigkeitsfeld zum Einsatz.
Anlass: Diese Art der Untersuchung kann erforderlich sein, wenn die Arbeitsbedingungen besondere Anforderungen an die körperliche und/oder geistige Leistungsfähigkeit stellen.
Beispiele: Fahr-, Steuer und Überwachungstätigkeiten (G25 Untersuchung) oder Tätigkeiten mit Absturzgefahr (G41 Untersuchung)
Beide Arten von Untersuchungen werden von einem Betriebsarzt durchgeführt. Die genauen Anforderungen und der Umfang der Untersuchungen können jedoch je Branche und gesetzlichen Bestimmungen variieren. Arbeitsmedizinische Untersuchungen tragen dazu bei, die Gesundheit der Mitarbeitenden zu schützen, die Arbeitsplatzsicherheit zu gewährleisten und die Anpassungsfähigkeit der Arbeitnehmer an die jeweiligen Arbeitsanforderungen sicherzustellen.
Ein Betriebsarzt ist ein spezialisierter Arzt, der in einem Unternehmen oder einer Organisation tätig ist und sich um die Gesundheit der Mitarbeiter kümmert. Die Aufgaben eines Betriebsarztes variieren je nach den spezifischen Bedürfnissen und Anforderungen des Unternehmens, können aber unter anderem folgende Bereiche umfassen:
Arbeitsplatzbezogene Gesundheitsvorsorge:
Untersuchung der Arbeitsbedingungen und -umgebung, um potenzielle Gesundheitsrisiken zu identifizieren.
Entwicklung von Maßnahmen zur Verhütung von Berufskrankheiten und Arbeitsunfällen.
Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen und Eignungsuntersuchungen:
Durchführung von regelmäßigen Gesundheitsuntersuchungen, um die Arbeitsfähigkeit der Mitarbeiter zu erhalten.
Beurteilung der individuellen Tauglichkeit für bestimmte Arbeitsaufgaben.
Beratung und Aufklärung:
Beratung der Mitarbeiter zu gesundheitsrelevanten Fragen, insbesondere im Zusammenhang mit dem Arbeitsumfeld.
Aufklärung über gesundheitsfördernde Maßnahmen.
Erste Hilfe und Notfallmanagement:
Schulung von Mitarbeitern in erster Hilfe.
Entwicklung von Notfallplänen und -maßnahmen.
Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM):
Unterstützung bei der Wiedereingliederung von Mitarbeitern nach Krankheitsphasen.
Entwicklung von individuellen Maßnahmen zur Arbeitsplatzanpassung.
Gesundheitsförderung:
Initiierung und Umsetzung von Programmen zur Förderung der Gesundheit am Arbeitsplatz.
Organisation von Gesundheitstagen oder -kampagnen.
Umweltschutz und Arbeitsplatzhygiene:
Überwachung der Einhaltung von Umweltschutz- und Hygienevorschriften am Arbeitsplatz.
Beratung zur Gestaltung von gesundheitsförderlichen Arbeitsbedingungen.
Mitwirkung bei der Gefährdungsbeurteilung:
Zusammenarbeit mit anderen Fachkräften, um Risiken am Arbeitsplatz zu identifizieren und zu bewerten.
Es ist wichtig zu beachten, dass die genauen Aufgaben eines Betriebsarztes je nach Branche und Unternehmensgröße variieren können. Der Betriebsarzt arbeitet oft eng mit anderen Sicherheits- und Gesundheitsfachleuten im Unternehmen zusammen, um eine sichere und gesunde Arbeitsumgebung zu gewährleisten.
Arbeitsmedizinische Untersuchungen können in verschiedene Kategorien unterteilt werden, je nachdem, welche Aspekte der Gesundheit und Arbeitsfähigkeit eines Mitarbeitenden untersucht werden soll. Hier sind einige gängige Arten von arbeitsmedizinischen Untersuchungen:
Einstellungsuntersuchung:
Diese Untersuchung erfolgt in der Regel vor der Einstellung eines Mitarbeiters. Ziel ist es, sicherzustellen, dass der Bewerber gesundheitlich für die vorgesehene Tätigkeit geeignet ist.
Arbeitsplatzspezifische Untersuchungen:
Untersuchungen können auf die spezifischen Risiken und Anforderungen eines Arbeitsplatzes zugeschnitten sein. Beispielsweise kann dies eine Lärmschutzuntersuchung für Mitarbeiter in lauten Umgebungen oder eine Untersuchung für Personen, die mit Gefahrstoffen arbeiten, umfassen.
Gefährdungsbezogene Untersuchungen:
Diese Art von Untersuchung konzentriert sich auf spezifische Gefährdungen am Arbeitsplatz, wie z. B. die Überprüfung der Lungenfunktion für Mitarbeiter, die schädlichen Stäuben ausgesetzt sind.
Eignungsuntersuchung:
Dies ist eine gezielte Untersuchung, um die Eignung eines Mitarbeiters für eine spezielle Tätigkeit zu überprüfen, insbesondere wenn die Arbeit besondere physische oder psychische Anforderungen stellt. Klassiche Eignungsuntersuchungen sind die G25 (Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten) sowie die G41 (Tätigkeiten mit Absturzgefahr).
Es ist wichtig zu beachten, dass die genaue Art und Häufigkeit Arbeitsmedizinischer Untersuchungen von den gesetzlichen Bestimmungen, den Anforderungen des Unternehmens und den spezifischen Arbeitsbedingungen abhängen. In Deutschland gibt es eine gesetzliche Verordnung (ArbMedVV), die die Art und den Zeitpunkt solcher Untersuchungen festlegen.
Die arbeitsmedizinische Grundbetreuung ist eine Form der betrieblichen Gesundheitsvorsorge, die sicherstellen soll, dass die Gesundheit der Mitarbeiter am Arbeitsplatz geschützt wird. Sie ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben (DGUV Vorschrift 2) und wird in der Regel von einem Betriebsarzt oder einem arbeitsmedizinischen Dienst durchgeführt.
Die arbeitsmedizinische Grundbetreuung umfasst verschiedene Maßnahmen, die darauf abzielen, die Gesundheit der Mitarbeitenden zu fördern, Arbeitsbedingungen zu überwachen und berufsbedingten Erkrankungen vorzubeugen. Die genauen Anforderungen können nach Branche und Größe des Unternehmens unterschiedlich sein, aber im Allgemeinen umfasst die Grundbetreuung:
Beratung und Information:
Der Betriebsarzt berät die Organisation zu gesundheitsrelevanten Fragen, insbesondere im Zusammenhang mit den Tätigkeitsfeldern.
Informationen zu gesundheitsförderlichen Maßnahmen und Verhaltensweisen werden bereitgestellt.
Gefährdungsbeurteilung:
Gemeinsam mit anderen Fachkräften, wie bspw. der Fachkraft für Arbeitssicherheit, führt der Betriebsarzt Gefährdungsbeurteilungen durch, um potenzielle Gesundheitsrisiken am Arbeitsplatz zu identifizieren.
Entwicklung von Maßnahmen zur Minimierung oder Beseitigung der identifizierten Risiken.
Erfassung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten:
Der Betriebsarzt trägt dazu bei, Unfälle und berufsbedingte Erkrankungen zu erfassen und analysieren.
Entwicklung von Präventionsmaßnahmen, um wiederholte Vorfälle zu verhindern.
Teilnahme an Arbeitsschutzausschüssen (ASA-Sitzungen)
Der Betriebsarzt kann an Arbeitsschutzausschüssen teilnehmen, um aktiv an der Gestaltung von sicheren Arbeitsbedingungen mitzuwirken.
Durchführung von arbeitsmedizinischen Vorsorgen und Eignungsuntersuchungen:
Regelmäßige Gesundheitsuntersuchungen, um potenzielle Gesundheitsrisiken frühzeitig zu erkennen.
Feststellung der individuellen Tauglichkeit für bestimmte Arbeitsaufgaben.
Aufklärung und Schulungen:
Schulungen zu Arbeitsschutz im Allgemeinen, ergonomischen Arbeitsplatzgestaltung und anderen relevanten, aktuellen Themen.
Die arbeitsmedizinische Grundbetreuung spielt eine entscheidende Rolle dabei, die Gesundheit der Mitarbeitenden zu schützen, Arbeitsunfälle zu verhindern und die Arbeitsbedingungen kontinuierlich zu verbessern. Die genauen Anforderungen und der Umfang der arbeitsmedizinischen Grundbetreuung können je nach Branche variieren.