Das Mutterschutzgesetz regelt den besonderen Schutz von Müttern während der Schwangerschaft, nach der Entbindung und in der Stillzeit im Arbeitsverhältnis.
Der Arbeitgeber muss eine Gefährdungsbeurteilung für schwangere und stillende Frauen durchführen, ggf. Arbeitsbedingungen anpassen, Beschäftigungsverbote beachten, sowie die erforderlichen Schutzmaßnahmen ergreifen.
Ja, der Arbeitgeber muss eine betriebsärztliche Beratung anbieten, insbesondere wenn schwangere oder stillende Frauen beschäftigt werden.
Die betriebsärztliche Beratung dient dazu, Risiken für Schwangere und Stillende am Arbeitsplatz zu erkennen, Schutzmaßnahmen zu empfehlen und die individuelle Situation der betroffenen Frauen zu berücksichtigen.
Ja, die Ergebnisse der betriebsärztlichen Beratung müssen dokumentiert werden, um nachvollziehbar zu machen, welche Maßnahmen ergriffen wurden und welche Empfehlungen gegeben wurden.
Die Kosten für die betriebsärztliche Beratung trägt in der Regel der Arbeitgeber, da es sich um eine gesetzlich vorgeschriebene Maßnahme zum Schutz der Gesundheit von Schwangeren und Stillenden handelt.