Eine Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und den Richtlinien der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) ist eine systematische Bewertung der Arbeitsbedingungen, um potenzielle Risiken für die psychische Gesundheit der Mitarbeiter am Arbeitsplatz zu identifizieren und zu bewerten.
Die psychische Gesundheit der Mitarbeiter hat einen direkten Einfluss auf deren Leistungsfähigkeit, Arbeitszufriedenheit und das allgemeine Arbeitsklima. Eine Gefährdungsbeurteilung ermöglicht es Arbeitgebern, potenzielle Stressoren und Belastungsfaktoren zu erkennen und geeignete Maßnahmen zur Risikominimierung zu ergreifen.
Die Beurteilung erfolgt in der Regel durch eine Kombination aus Mitarbeiterbefragungen, Beobachtungen vor Ort, Analyse von Arbeitsabläufen und -bedingungen sowie anderen relevanten Datenquellen. Dabei werden Belastungsfaktoren wie Zeitdruck, Arbeitsintensität, Konflikte am Arbeitsplatz, mangelnde Unterstützung oder unklare Rollen erfasst.
Gemäß dem Arbeitsschutzgesetz ist der Arbeitgeber für die Durchführung und Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung verantwortlich. Dabei sollte er jedoch eng mit den Mitarbeitern, dem Betriebsrat und gegebenenfalls externen Experten zusammenarbeiten.
Der Betriebsrat hat gemäß dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) ein Mitbestimmungsrecht bei allen Maßnahmen, die die Arbeitsbedingungen und die Gesundheit der Mitarbeiter betreffen. Dies schließt auch die Durchführung und Umsetzung von Gefährdungsbeurteilungen für psychische Belastung mit ein.