Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung

Gefährdungsbeurteilung psychische Belastung

Psychische Belastung am Arbeitsplatz

Durch zunehmende Komplexität und sich ändernde Arbeitsbedingungen steigen die Anforderungen an die Arbeit, was viele Beschäftigte als Überforderung erleben. Diese Überforderung – oft ausgelöst durch psychische Belastung – kann zu langfristigen Gesundheitsbeeinträchtigungen führen, die schädlich für die Beschäftigten und das Unternehmen sind.
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Psychische Gesundheit am Arbeitsplatz: Gefährdungsbeurteilung nach ArbSchG und GDA

Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung ist ein wichtiges Instrument des Arbeitsschutzes, mit welchem die Gesundheit und Leistungsfähigkeit von Beschäftigten sichergestellt wird. Arbeitgeber sind gemäß §5 ArbSchG gesetzlich dazu verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung durchzuführen.
Wir unterstützen Sie bei allen Schritten der Gefährdungsbeurteilung - von der Konzeption bis zu den Maßnahmenworkshops. Dabei ist uns Qualität besonders wichtig! Darum halten wir uns bei der Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung an den Empfehlungen der Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) und der DIN EN ISO 10075 Ergonomische Grundlagen psychischer Arbeitsbelastung.

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Häufig gestellte Fragen (FAQs) zu psychischer Gesundheit am Arbeitsplatz: Gefährdungsbeurteilung nach ArbSchG und GDA

  • Was ist eine Gefährdungsbeurteilung nach ArbSchG und GDA?

    Eine Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und den Richtlinien der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) ist eine systematische Bewertung der Arbeitsbedingungen, um potenzielle Risiken für die psychische Gesundheit der Mitarbeiter am Arbeitsplatz zu identifizieren und zu bewerten.

  • Warum ist eine Gefährdungsbeurteilung für psychische Belastung am Arbeitsplatz wichtig?

    Die psychische Gesundheit der Mitarbeiter hat einen direkten Einfluss auf deren Leistungsfähigkeit, Arbeitszufriedenheit und das allgemeine Arbeitsklima. Eine Gefährdungsbeurteilung ermöglicht es Arbeitgebern, potenzielle Stressoren und Belastungsfaktoren zu erkennen und geeignete Maßnahmen zur Risikominimierung zu ergreifen.

  • Wie wird eine Gefährdungsbeurteilung für psychische Belastung durchgeführt?

    Die Beurteilung erfolgt in der Regel durch eine Kombination aus Mitarbeiterbefragungen, Beobachtungen vor Ort, Analyse von Arbeitsabläufen und -bedingungen sowie anderen relevanten Datenquellen. Dabei werden Belastungsfaktoren wie Zeitdruck, Arbeitsintensität, Konflikte am Arbeitsplatz, mangelnde Unterstützung oder unklare Rollen erfasst.

  • Wer ist für die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung verantwortlich?

    Gemäß dem Arbeitsschutzgesetz ist der Arbeitgeber für die Durchführung und Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung verantwortlich. Dabei sollte er jedoch eng mit den Mitarbeitern, dem Betriebsrat und gegebenenfalls externen Experten zusammenarbeiten.

  • Welche Rolle spielt der Betriebsrat bei der Gefährdungsbeurteilung für psychische Belastung?

    Der Betriebsrat hat gemäß dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) ein Mitbestimmungsrecht bei allen Maßnahmen, die die Arbeitsbedingungen und die Gesundheit der Mitarbeiter betreffen. Dies schließt auch die Durchführung und Umsetzung von Gefährdungsbeurteilungen für psychische Belastung mit ein.

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