Sicherheitstechnische Betreuung

Fachkräfte für Arbeitssicherheit. Kompetent. Sympathisch.

Sicherheitstechnische Betreuung gemäß DGUV Vorschrift 2

Wir sind Ihr zuverlässiger Partner für alle Belange rund um die Arbeitssicherheit und sicherheitstechnische Betreuung in Unternehmen. Unsere Dienstleistungen sind darauf ausgerichtet, die Sicherheit und Gesundheit Ihrer Mitarbeitenden zu gewährleisten und die gesetzlichen Anforderungen gemäß der DGUV Vorschrift 2 zu erfüllen.
Baustelle
Sicherheitstechnischer Dienst

Unsere Leistungen umfassen:

Sicherheitstechnische Betreuung nach DGUV Vorschrift 2

Wir bieten umfassende sicherheitstechnische Betreuung gemäß den Richtlinien der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) Vorschrift 2. Unsere erfahrenen Fachkräfte für Arbeitssicherheit unterstützen Sie bei der Identifikation und Bewertung von Gefahren am Arbeitsplatz, der Entwicklung von Präventionsmaßnahmen und der Schulung Ihrer Mitarbeiter.

Arbeitssicherheitsberatung

Unsere Arbeitssicherheitsberatung umfasst eine gründliche Analyse Ihrer Arbeitsstätte und Arbeitsprozesse, um potenzielle Gefahren zu identifizieren und geeignete Sicherheitsmaßnahmen zu empfehlen. Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung von Arbeitsschutzmaßnahmen und der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften.

Gefährdungsbeurteilung

Wir unterstützen Sie bei der Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen gemäß den Vorgaben der DGUV Vorschrift 2. Durch eine systematische Analyse Ihrer Arbeitsplätze und -prozesse identifizieren wir potenzielle Gefahrenquellen und entwickeln entsprechende Maßnahmen zur Risikominimierung.

Begehungen und ASA-Sitzungen

Wir führen regelmäßige Begehungen in Ihrem Unternehmen durch, um die Einhaltung von Arbeitsschutzmaßnahmen zu überprüfen und potenzielle Sicherheitsrisiken zu identifizieren. Unsere detaillierten Berichte geben Ihnen einen umfassenden Überblick über den aktuellen Stand der Arbeitssicherheit in Ihrem Unternehmen, woraus wir gemeinsam mit Ihnen Handlungsempfehlungen ableiten und die Umsetzung kontrollieren. Darüber hinaus unterstützen wir Sie bei der Durchführung von ASA-Sitzungen (Arbeitsschutzausschuss), in denen wir gemeinsam über Arbeitsschutzmaßnahmen und -themen diskutieren und entscheiden.

Schulungen und Unterweisungen

Wir bieten Schulungen und Unterweisungen für Ihre Mitarbeitenden zu verschiedenen Arbeitssicherheitsthemen an, darunter bspw. Brandschutz, Umgang mit Gefahrstoffen und Erste Hilfe. Unsere Schulungen sind praxisnah und auf die spezifischen Bedürfnisse Ihres Unternehmens zugeschnitten.

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FAQ zu den Inhalten Arbeitssicherheit und sicherheitstechnische Betreuung in Unternehmen gemäß DGUV Vorschrift 2

  • Was ist eine Gefährdungsbeurteilung und warum ist sie wichtig?

    Die Gefährdungsbeurteilung ist eine systematische Bewertung der Arbeitsbedingungen, um potenzielle Gefahren für die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter zu identifizieren. Sie ist ein wesentlicher und verpflichtender Bestandteil des Arbeitsschutzes und dient dazu, präventive Maßnahmen zur Risikominimierung zu entwickeln.

  • Wer ist für die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung verantwortlich?

    Gemäß der DGUV Vorschrift 2 ist der Arbeitgeber für die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung verantwortlich. Er kann diese Aufgabe jedoch an spezialisierte Fachkräfte für Arbeitssicherheit delegieren.

  • Welche Maßnahmen sollten nach einer Gefährdungsbeurteilung ergriffen werden?

    Nach einer Gefährdungsbeurteilung sollten geeignete Schutzmaßnahmen implementiert werden, um die identifizierten Risiken zu minimieren. Dazu gehören beispielsweise die Bereitstellung von persönlicher Schutzausrüstung, die Schulung der Mitarbeiter und die Anpassung von Arbeitsprozessen.

  • Was ist ein ASA-Sitzung und wer nimmt daran teil?

    Eine ASA-Sitzung (Arbeitsschutzausschuss) ist ein Gremium, das gemäß der DGUV Vorschrift 2 gebildet wird. Es setzt sich aus Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern zusammen und dient der gemeinsamen Diskussion und Entscheidungsfindung zu Arbeitsschutzthemen.

  • Welche Vorteile bieten Schulungen und Unterweisungen zum Thema Arbeitssicherheit?

    Schulungen und Unterweisungen sensibilisieren Mitarbeiter für potenzielle Gefahren am Arbeitsplatz und vermitteln ihnen das nötige Wissen, um sicherheitsrelevante Situationen zu erkennen und angemessen darauf zu reagieren. Dies trägt dazu bei, Unfälle und Verletzungen zu vermeiden.

  • Muss jeder Betrieb eine Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellen?

    Gemäß DGUV Vorschrift 2 müssen Arbeitgeber eine Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellen, wenn in ihrem Betrieb regelmäßig mehr als 20 Mitarbeiter beschäftigt sind. In bestimmten Branchen oder bei besonderen Gefahrensituationen kann die Bestellung bereits ab einem Mitarbeiter erforderlich sein.

  • Welche Verantwortung trägt der Arbeitgeber im Hinblick auf Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz?

    Der Arbeitgeber trägt die Hauptverantwortung für die Sicherheit und Gesundheit seiner Mitarbeiter am Arbeitsplatz gemäß dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG). Er muss geeignete Maßnahmen zum Schutz vor Gefahren ergreifen, sicherheitsrelevante Informationen bereitstellen und die Einhaltung der Vorschriften sicherstellen.

  • Was sind die Konsequenzen bei Nichteinhaltung der DGUV Vorschrift 2?

    Die Nichteinhaltung der DGUV Vorschrift 2 kann zu rechtlichen Konsequenzen führen, wie beispielsweise Bußgeldern oder sogar strafrechtlichen Verfahren. Darüber hinaus können Arbeitsunfälle oder Gesundheitsschäden für Mitarbeiter auftreten, was das Unternehmen finanziell und reputativ belasten kann.

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