Die Gefährdungsbeurteilung ist eine systematische Bewertung der Arbeitsbedingungen, um potenzielle Gefahren für die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter zu identifizieren. Sie ist ein wesentlicher und verpflichtender Bestandteil des Arbeitsschutzes und dient dazu, präventive Maßnahmen zur Risikominimierung zu entwickeln.
Gemäß der DGUV Vorschrift 2 ist der Arbeitgeber für die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung verantwortlich. Er kann diese Aufgabe jedoch an spezialisierte Fachkräfte für Arbeitssicherheit delegieren.
Nach einer Gefährdungsbeurteilung sollten geeignete Schutzmaßnahmen implementiert werden, um die identifizierten Risiken zu minimieren. Dazu gehören beispielsweise die Bereitstellung von persönlicher Schutzausrüstung, die Schulung der Mitarbeiter und die Anpassung von Arbeitsprozessen.
Eine ASA-Sitzung (Arbeitsschutzausschuss) ist ein Gremium, das gemäß der DGUV Vorschrift 2 gebildet wird. Es setzt sich aus Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern zusammen und dient der gemeinsamen Diskussion und Entscheidungsfindung zu Arbeitsschutzthemen.
Schulungen und Unterweisungen sensibilisieren Mitarbeiter für potenzielle Gefahren am Arbeitsplatz und vermitteln ihnen das nötige Wissen, um sicherheitsrelevante Situationen zu erkennen und angemessen darauf zu reagieren. Dies trägt dazu bei, Unfälle und Verletzungen zu vermeiden.
Gemäß DGUV Vorschrift 2 müssen Arbeitgeber eine Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellen, wenn in ihrem Betrieb regelmäßig mehr als 20 Mitarbeiter beschäftigt sind. In bestimmten Branchen oder bei besonderen Gefahrensituationen kann die Bestellung bereits ab einem Mitarbeiter erforderlich sein.
Der Arbeitgeber trägt die Hauptverantwortung für die Sicherheit und Gesundheit seiner Mitarbeiter am Arbeitsplatz gemäß dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG). Er muss geeignete Maßnahmen zum Schutz vor Gefahren ergreifen, sicherheitsrelevante Informationen bereitstellen und die Einhaltung der Vorschriften sicherstellen.
Die Nichteinhaltung der DGUV Vorschrift 2 kann zu rechtlichen Konsequenzen führen, wie beispielsweise Bußgeldern oder sogar strafrechtlichen Verfahren. Darüber hinaus können Arbeitsunfälle oder Gesundheitsschäden für Mitarbeiter auftreten, was das Unternehmen finanziell und reputativ belasten kann.