Betriebliches Eingliederungsmanagement

Förderung der Mitarbeitergesundheit

Ihr kompetenter Partner für das betriebliche Eingliederungs-management (BEM)

Das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) stellt eine essentielle Maßnahme dar, um die Gesundheit und Leistungsfähigkeit Ihrer Mitarbeiter zu erhalten und zu fördern. Gemäß § 167 Abs. 2 SGB IX ist das BEM gesetzlich verankert und bietet Ihnen als Arbeitgeber die Möglichkeit, frühzeitig und präventiv auf gesundheitliche Einschränkungen Ihrer Beschäftigten einzugehen.
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Gemeinsam bauen wir Brücken zwischen Gesundheit und Arbeit auf

Gesundheit am Arbeitsplatz fördern und Risiken minimieren

Das BEM setzt an dem Schnittpunkt von Arbeitsplatz und individueller Gesundheit an und ermöglicht die rechtzeitige Identifikation von möglichen Belastungsfaktoren. Durch eine strukturierte Analyse und konkrete Maßnahmen können potenzielle Risiken minimiert und eine nachhaltige Integration oder Wiedereingliederung in den Arbeitsprozess ermöglicht werden.
Die Rechtsgrundlage des BEM basiert auf § 167 Abs. 2 SGB IX, welcher besagt, dass Arbeitgeber verpflichtet sind, bei längerer Krankheitsdauer ihrer Mitarbeiter ein BEM anzubieten. Dies dient nicht nur der Erfüllung gesetzlicher Vorgaben, sondern fördert auch eine gesunde und produktive Arbeitsumgebung.

Ein strukturiertes BEM umfasst folgende Schritte:

Die Implementierung eines BEM in Ihrem Unternehmen trägt nicht nur zur Erfüllung rechtlicher Vorgaben bei, sondern sichert langfristig die Gesundheit und Arbeitsfähigkeit Ihrer Mitarbeiter. Gerne unterstützen wir Sie bei der Umsetzung und Integration des betrieblichen Eingliederungsmanagements in Ihre Unternehmensstruktur.

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Häufig gestellte Fragen (FAQs) zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM)

  • Was ist das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM)?

    Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) ist ein Instrument, das darauf abzielt, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei gesundheitlichen Problemen oder längerer Krankheit wieder erfolgreich in den Arbeitsprozess zu integrieren. Es ist gesetzlich im Sozialgesetzbuch IX verankert und soll dabei helfen, Arbeitsunfähigkeit zu vermeiden oder zu verkürzen.

  • Wer ist für das BEM verantwortlich?

    Die Verantwortung für das BEM liegt beim Arbeitgeber. Er ist dazu verpflichtet, ein BEM anzubieten, sobald ein Mitarbeiter innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig ist.

  • Was sind die Ziele des BEM?

    Die Ziele des BEM sind die frühzeitige Erkennung von gesundheitlichen Problemen oder Belastungen am Arbeitsplatz, die Entwicklung von geeigneten Maßnahmen zur Wiedereingliederung erkrankter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie die Sicherstellung eines dauerhaften Arbeitsplatzes.

  • Wie läuft das BEM ab?

    Das BEM wird in der Regel durch ein Gespräch zwischen Arbeitgeber, betroffenem Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterin und gegebenenfalls weiteren beteiligten Personen, wie beispielsweise dem Betriebsarzt oder der Betriebsärztin, durchgeführt. Dabei werden die individuellen Bedürfnisse und Möglichkeiten des Mitarbeiters bzw. der Mitarbeiterin berücksichtigt, um passende Maßnahmen zur Wiedereingliederung zu entwickeln.

  • Welche Maßnahmen können im Rahmen des BEM ergriffen werden?

    Die Maßnahmen im Rahmen des BEM können vielfältig sein und reichen von flexiblen Arbeitszeitmodellen über die Anpassung des Arbeitsplatzes bis hin zur Teilnahme an Rehabilitationsmaßnahmen oder Weiterbildungen.

  • Was passiert, wenn ein Mitarbeiter das BEM ablehnt?

    Die Teilnahme am BEM ist grundsätzlich freiwillig. Ein Mitarbeiter kann das Angebot jedoch nur ablehnen, wenn er nachweislich in der Lage ist, seine Arbeitsfähigkeit ohne BEM-Maßnahmen wiederherzustellen.

  • Wie wird der Datenschutz im Rahmen des BEM gewährleistet?

    Im Rahmen des BEM sind die datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu beachten. Personenbezogene Daten dürfen nur erhoben, verarbeitet und genutzt werden, soweit dies zur Durchführung des BEM erforderlich ist. Dabei ist eine vertrauliche Behandlung der Daten sicherzustellen.

  • Was sind die Vorteile eines BEM für Arbeitgeber und Arbeitnehmer?

    Durch das BEM können Arbeitsausfälle reduziert, die Motivation und Zufriedenheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gesteigert sowie langfristig die Arbeitsfähigkeit und -gesundheit erhalten werden.

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