Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) ist ein Instrument, das darauf abzielt, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei gesundheitlichen Problemen oder längerer Krankheit wieder erfolgreich in den Arbeitsprozess zu integrieren. Es ist gesetzlich im Sozialgesetzbuch IX verankert und soll dabei helfen, Arbeitsunfähigkeit zu vermeiden oder zu verkürzen.
Die Verantwortung für das BEM liegt beim Arbeitgeber. Er ist dazu verpflichtet, ein BEM anzubieten, sobald ein Mitarbeiter innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig ist.
Die Ziele des BEM sind die frühzeitige Erkennung von gesundheitlichen Problemen oder Belastungen am Arbeitsplatz, die Entwicklung von geeigneten Maßnahmen zur Wiedereingliederung erkrankter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie die Sicherstellung eines dauerhaften Arbeitsplatzes.
Das BEM wird in der Regel durch ein Gespräch zwischen Arbeitgeber, betroffenem Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterin und gegebenenfalls weiteren beteiligten Personen, wie beispielsweise dem Betriebsarzt oder der Betriebsärztin, durchgeführt. Dabei werden die individuellen Bedürfnisse und Möglichkeiten des Mitarbeiters bzw. der Mitarbeiterin berücksichtigt, um passende Maßnahmen zur Wiedereingliederung zu entwickeln.
Die Maßnahmen im Rahmen des BEM können vielfältig sein und reichen von flexiblen Arbeitszeitmodellen über die Anpassung des Arbeitsplatzes bis hin zur Teilnahme an Rehabilitationsmaßnahmen oder Weiterbildungen.
Die Teilnahme am BEM ist grundsätzlich freiwillig. Ein Mitarbeiter kann das Angebot jedoch nur ablehnen, wenn er nachweislich in der Lage ist, seine Arbeitsfähigkeit ohne BEM-Maßnahmen wiederherzustellen.
Im Rahmen des BEM sind die datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu beachten. Personenbezogene Daten dürfen nur erhoben, verarbeitet und genutzt werden, soweit dies zur Durchführung des BEM erforderlich ist. Dabei ist eine vertrauliche Behandlung der Daten sicherzustellen.
Durch das BEM können Arbeitsausfälle reduziert, die Motivation und Zufriedenheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gesteigert sowie langfristig die Arbeitsfähigkeit und -gesundheit erhalten werden.