Arbeitssicherheit

Wir schauen genau hin, um Unfällen vorzubeugen und Ihren Mitarbeitenden sichere, gesundheitsfördernde und effiziente Arbeit zu ermöglichen. Arbeitssicherheit und Arbeitsmedizin ergänzen sich hierbei. Sei es im Rahmen von Arbeitsplatzbegehungen, bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen oder bei der Überprüfung von technischen Geräten.
Baustelle

Unser Service im Bereich Arbeitssicherheit

  • Gefährdungsbeurteilung

    Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet Sie zur Durchführung einer Beurteilung der Arbeitsbedingungen und in deren Rahmen auch zu einer Beurteilung der Gefährdungen. Diese müssen beurteilt , entsprechende Maßnahmen definiert sowie deren Umsetzung kontrolliert werden. Die Gefährdungsbeurteilung wird damit zur Grundlage Ihres betrieblichen Handelns in Sachen Sicherheit und Gesundheit. Die Beurteilung kann durchaus umfassend sein. Daher beraten und unterstützen wir Sie bei diesem zentralen Element des Arbeitsschutzes. Von der Konzeption bis zur Erstellung und Nachkontrolle. Ihre Sicherheit ist bei uns in guten Händen.

  • Arbeitsplatzbegehungen

    Regelmäßig beurteilen wir die Arbeitsplätze Ihrer Mitarbeitenden und sprechen Empfehlungen aus. Warum ist dies für Sie wichtig? Nicht nur, weil jedes Unternehmen zur Durchführung von Begehungen (§2 ASiG, §3 ArbSchG) verpflichtet ist, vielmehr stellt dies einen Teil der Gefährdungsbeurteilung dar.

    Das im Rahmen der Begehung zu erstellende Protokoll ist fester Bestandteil der Dokumentation. Während der Begehung werden alle Faktoren berücksichtigt, die am Arbeitsplatz zu einer Gefährdung für die Mitarbeitenden oder den Betriebsablauf führen könnten. Weiterhin werden die Arbeitsbedingungen und Arbeitsabläufe vor dem Hintergrund des Arbeits- und Gesundheitsschutzes betrachtet. Hierzu gehören inzwischen auch psychische Belastungen für die Beschäftigten. Weiterhin werden die Arbeitsbedingungen und -abläufe vor dem Hintergrund des Arbeits- und Gesundheitsschutzes betrachtet. Daher greifen Arbeitssicherheit und Arbeitsmedizin ineinander.

  • Überprüfung von technischen Geräten

    Im Falle eines Brandschadens haftet Ihre Versicherung nur, wenn eine fachkundige Prüfung der elektrischen Geräte, Maschinen und Anlagen nach DGUV V3 nachgewiesen werden kann. Daher überprüfen wir elektrischen Geräte nach Vorschrift, sodass Sie sicher und beruhigt arbeiten können.

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