Die DGUV Vorschrift 3 regelt die Prüfung von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln in Unternehmen und ist für alle Arbeitgeber in Deutschland verbindlich. Sie betrifft sämtliche Betriebsmittel, die elektrische Gefahren darstellen könnten.
Gemäß der DGUV Vorschrift 3 müssen sämtliche elektrischen Anlagen und Betriebsmittel in Unternehmen regelmäßig geprüft werden. Dazu gehören elektrische Geräte, Maschinen, Leitungen, Schaltanlagen und Verteiler.
Die Prüffristen für Betriebsmittel sind in der DGUV Vorschrift 3 festgelegt und richten sich nach dem Grad der Gefährdung und der Nutzungshäufigkeit. In der Regel müssen Betriebsmittel alle 6 bis 48 Monate geprüft werden.
Die Betriebsmittelprüfung darf nur von qualifizierten und befähigten Personen durchgeführt werden. Dies können interne Mitarbeiter sein, sofern sie über die erforderlichen Fachkenntnisse und Qualifikationen verfügen, oder externe Dienstleister wie zertifizierte Elektrofachkräfte.
Werden bei der Betriebsmittelprüfung Mängel festgestellt, müssen diese unverzüglich behoben werden, um die Sicherheit der Mitarbeiter zu gewährleisten. Je nach Schwere der Mängel kann es erforderlich sein, das betreffende Betriebsmittel außer Betrieb zu nehmen oder zu reparieren.
Gemäß der DGUV Vorschrift 3 sind Arbeitgeber verpflichtet, alle durchgeführten Prüfungen zu dokumentieren. Dazu gehören Prüfprotokolle, in denen die Ergebnisse der Prüfungen festgehalten werden, sowie Nachweise über durchgeführte Instandsetzungs- und Wartungsarbeiten.
Die regelmäßige Betriebsmittelprüfung gemäß DGUV Vorschrift 3 trägt wesentlich zur Sicherheit am Arbeitsplatz bei, indem potenzielle Gefahren frühzeitig erkannt und beseitigt werden. Dadurch wird das Risiko von Arbeitsunfällen und elektrischen Schäden minimiert und die Betriebssicherheit erhöht.